Vollsperrung
Eine Vollsperrung kann für jede Gebietsebene in einer Gebietsstruktur außer für die Grundbausteine eingerichtet werden. Eine Vollsperrung schließt jegliche Änderung des betroffenen Gebiets aus, also:
- Änderung der Fläche und der Außengrenze
- Änderung der Innengrenzen
- Hinzufügen oder Herausnehmen von Bausteinen
- Löschen
Bitte beachten Sie, dass ein voll gesperrtes Gebiet in seiner Gesamtheit unverändert bleibt. Seine Zuordnung zu übergeordneten Gebieten kann allerdings geändert werden.
Beispiel:Die Postleitgebiete eines Außendienstmitarbeiters sollen unverändert bleiben, die Zuordnung zum Regionalleiter kann sich aber durch eine Optimierung anpassen.