Flächenschutz
Flächenschutz ist eine Art Sperrung, die nur bei mehrstufigen Gebietshierarchien sinnvoll einzusetzen ist. Sie bewirkt, dass die Fläche und damit die Außengrenze übergeordneter Gebietseinheiten unverändert bleibt, während innerhalb der Fläche Grenzverschiebungen zulässig sind. Bei einer Gebietsstruktur, die Bezirke enthält, die aus Postleitgebieten bestehen, wobei die Bezirke zu Regionen zusammengefasst sind, könnte man z. B. einzelne oder alle Regionen unter Flächenschutz stellen. Führt man anschließend eine Gebietsoptimierung auf der Ebene der Bezirke durch, so ist sichergestellt, dass die Außengrenzen aller flächengeschützten Regionen unverändert bleiben, während die Grenzen zwischen den Bezirken innerhalb einer Region durchaus verändert werden können.
Bitte beachten Sie, bei Gebietsorganisationen, die sich über mehrere Ebenen erstrecken, bedeutet der Flächenschutz für Gebiete in einer höheren Ebene, dass innerhalb dieser Gebiete Grenzverschiebungen durchaus zulässig sind.
Beispiel:Region „Nord“ enthält die Bezirke A, B und C. Jedem Bezirk ist eine bestimmte Menge an Postleitzahlen zugeordnet. Wird Region „Nord“ unter Flächenschutz gestellt, so kann zwar deren Gesamtfläche nicht verändert werden. Grenzverschiebungen zwischen den Bezirken sind aber zulässig. Auch dürfen neue Bezirke in die Region eingefügt oder Bezirke gelöscht werden. Einzige Voraussetzung ist dabei immer, dass sich die Gesamtfläche der Region Nord nicht verändert.