Vollsperrung

Eine Vollsperrung kann für jede Gebietsebene in einer Gebietsstruktur außer für die Grundbausteine eingerichtet werden. Eine Vollsperrung schließt jegliche Änderung des betroffenen Gebiets aus, also:

  • Änderung der Fläche und der Außengrenze
  • Änderung der Innengrenzen
  • Hinzufügen oder Herausnehmen von Bausteinen
  • Löschen

Bitte beachten Sie, dass ein voll gesperrtes Gebiet in seiner Gesamtheit unverändert bleibt. Seine Zuordnung zu übergeordneten Gebieten kann allerdings geändert werden.

Beispiel:Die Postleitgebiete eines Außendienstmitarbeiters sollen unverändert bleiben, die Zuordnung zum Regionalleiter kann sich aber durch eine Optimierung anpassen.